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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

EIGENTUM IM TAXI VERLOREN/ VERGESSEN - WO BEKOMME ICH GEHOLFEN?

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (BOKraft) hat der Taxifahrer Fundsachen beim örtlichen Fundbüro, den vom Taxi-Unternehmen bestimmten Stellen oder auf der nächsten Polizeistation unverzüglich abzuliefern - sofern sie nicht sofort zurückgegeben werden können. Da wir dem Eigentümer schnellstmöglich die Fundsache wieder aushändigen möchten, verzichten wir auf das Sammeln von Gegenständen an "bestimmten Stellen" und verweisen Fahrer sowie Kundschaft direkt an das Fundbüro der Stadt Frankfurt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, über Funk Taxen über verlorene Gegenstände zu benachrichtigen. Hierfür wenden Sie sich bitte telefonisch an unser Vermittlungsbüro: Tel. 069 - 24 00 00 26. Je mehr Angaben Sie zu dem Taxi machen können (Datuim/ Uhrzeit, Taxinummer, Kennzeichen, etc.), in dem Sie etwas vergessen oder verloren haben, desto besser und schneller können wir Ihnen bei der Suche behilflich sein!

WIE BESTIMMT SICH DER FAHRPREIS IM TAXI?

Frankfurter Taxiunternehmer und -fahrer sind an die Tarifordnung der Stadt Frankfurt gebunden. Die Fahrpreise errrechnen sich über die gefahrenen Kilometer, die Tageszeit und für mehr als vier Fahrgäste eine Zuschlagszahlung. Die Tarife müssen in einer Kurzfassung gut sichtbar für den Fahrgast in den Fahrzeugen angebracht werden. Weitere Infos im Bereich Kundenservice » Tarifrechner

SIND TAXIFAHRER DAZU VERPFLICHTET TIERE ZU TRANSPORTIEREN?

Blindenführhunde, die eine sehbehinderte Person begleiten, sind nach Taxenordnung der Stadt Frankfurt immer vom Taxifahrer mitzunehmen. Es liegt im Ermessen des Taxifahrers, ob er, abgesehen von Blindenführhunde, andere Tiere mitnimmt.

SIND TAXIFAHRER DAZU VERPFLICHTET GEPÄCK UND ANDERE SCHWERE GEGENSTÄNDE ZU TRAGEN?

Nein, laut BOKraft hat der Fahrgast selbst dafür Sorge zu tragen, dass seine Gepäckstücke "so untergebracht und beaufsichtigt sind, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebs durch sie nicht gefährdet [...] werden können." Dies gilt auch für die Mitnahme von Tieren. Unsere Taxifahrer helfen Ihnen jedoch gerne, soweit möglich, beim be- und entladen Ihres Gepäcks.

BESITZT JEDES TAXI EINEN KINDERSITZ?

Viele Taxis besitzen integrierte oder separate Kindersitze (meist zwei). Taxifahrer sind jedoch nicht dazu verpflichtet Kindersitze mitzuführen. Deshalb haben Sie bitte Verständnis dafür, wenn ein Taxifahrer Sie bittet ein anderes Taxi zu nutzen, da er keinen Kindersitz an Bord hat. Wir empfehlen, bei der Taxibestellung den benötigten Kindersitz zu erwähnen, damit das passende Fahrzeug an Sie vermittelt werden kann.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Kinder unter einer Körpergröße von 1,50 Metern nur auf Kindersitzen befördert werden. Babywiegen und Sitze für Kleinkinder unter 15kg müssen von den Eltern selbst mitgebracht werden.

MUSS ICH DEM TAXIFAHRER TRINKGELD GEBEN?

Trinkgeld ist in Deutschland für guten bis sehr guten Service eine freiwillige Zahlung. Das gilt auch für das Taxigewerbe. Trinkgelder sind kein Tarifbestandteil. Trotzdem freut sich jeder Taxifahrer über ein dem Service entsprechndes Trinkgeld.

MUSS ICH IMMER IN DAS ERSTE TAXI AM HALTEPLATZ EINSTEIGEN?

Nein! Sie dürfen sich das Taxi frei auswählen! Das erste Fahrzeug in der Reihe wartet zwar meist am längsten auf einen Fahrgast, doch gewisse Merkmale wie Sauberkeit, Größe oder Kartenakzeptanz dürfen den Fahrgast dazu bewegen, ein anderes Taxi am Halteplatz zu nehmen.

DARF MAN EIN TAXI AUS DEM FLIESSENDEN VERKEHR HERANWINKEN?

Rund 150 Halteplätze stehen Fahrgästen in Frankfurt zur Verfügung, unter anderem vor dem Hauptbahnhof, der Messe, der Alten Oper oder dem Frankfurter Flughafen. In Deutschland ist es jedoch auch erlaubt ein Taxi aus dem fliessenden Verkehr heranzuwinken. Solange dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet oder Verbote missachtet werden, darf der Taxifahrer den Fahrbahnrand anfahren um Kunden das Einsteigen zu ermöglichen. Taxen, die bereits einen Fahrgast befördern oder derzeit nicht im Dienst sind erkennen Sie daran, dass die Beleuchtung des Taxischildes auf dem Dach ausgeschaltet ist.

MUSS ICH MICH IM TAXI ANSCHNALLEN?

Ja. Auch im öffentlichen Personennahverkehr gelten die Vorgaben der Straßen Verkehrsordnung (StVO) in Deutschland. Hiernach besteht für alle Mitfahrer und Fahrer in einem Fahrzeug, also auch Taxi, Gurtpflicht.

DARF DER FAHRER KURZSTRECKEN ABLEHNEN?

Selbst für nur wenige Hundertmeter gilt: Der Fahrer hat Beförderungspflicht.

 

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